Voraussetzung und Umfang des Garantieschutzes
Die Garantie deckt alle technischen Funktionen des gekauften Gerätes ab. Der Händler garantiert dem Verbraucher, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Garantie gilt ab Kaufdatum für den vom Händler angegebenen Zeitraum. Die Garantiefrist verlängert sich bei Instandsetzung oder Austausch.
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch eine Fehleranzeige in Textform (Garantieantrag) innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber dem Händler geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von 1 Monat anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs).
Leistungen im Garantiefall
Den Händlern steht es frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Gerätewert zu erstatten.
Der Regelfall ist die Reparatur des alten Gerätes, sofern möglich. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Händler für einen Austausch sorgen.
Beim Austausch wird das alte Gerät kostenfrei durch ein gleich- oder höherwertiges Gerät (gleiche Art und Güte zum Zeitpunkt des Garantieantrages und gleichen Typs) ersetzt.
Alternativ kann die Auszahlung des Kaufpreises durch den Händler vorgenommen werden. Sofern der Händler eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies in Textform bestätigt, behält der Händler das Gerät und erstattet dem Verbraucher den Kaufpreis nach Erhalt.
Voraussetzungen und Ausschlüsse
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine sachgerechte Benutzung und Wartung sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen des jeweiligen Herstellers. Für unsachgemäß benutzte Produkte verfällt die Garantie.
Beispiele für eine unsachgemäße Nutzung sind
- Gebrochenes Display und/oder Gehäuse
- Wasserschaden
- Elektrische Defekte auf Grund von nicht durch den Hersteller zugelassene Ladegeräte
- Installation von nicht durch den Hersteller zugelassener Software (inkl. Apps etc.)
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf
- Verschleißteile, wie z.B. entfernbare Speicherkarten, Verschlussstücke bei Kameras und Objektiven
- Zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, Display, Linsen, durch Bruch
- Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien bzw. Akkus (solange die Abnutzung innerhalb des vom Hersteller vorgegebenen Rahmen bleibt)
- Geringfügige Abweichungen des Geräts von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben
- Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel
- Mängel am Produkt, die durch Installation und Transport verursacht wurden
Die Gültigkeit der Garantie endet bei
- Nichteinhalten der Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung
- Schäden, die auf normale Abnutzung (z.B. Gebrauchsspuren am Gehäuse und/oder Display) oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind
- Unsachgemäße Inbetriebnahme
- Mangelnde oder fehlerhafte Wartung
- Schäden am Gerät, die auf eine nicht von ihrem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung schließen lassen
- Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden
- Öffnung/Reparatur des Gerätes durch jegliche andere Person/Firma als den Händler selbst (außer der Händler hat einer Öffnung/Reparatur durch eine fremde Partei explizit schriftlich zugestimmt)
Nichteingreifen der Garantie
Sofern sich ein Mangel als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen.
Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen.
Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet der Händler im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.
Gesetzliche Rechte
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkäufer sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Hersteller hat, bei dem der Erstkäufer das Produkt erworben hat.
